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17.08.2009 | Neues Finanzinstrument!

Seit 17.08.09: Handel mit zusätzlichen Währungspaaren möglich

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Banken

  • Bank: kommerzielle Einrichtung, die eine juristische Person ist, die gemäß dem Gesetz und auf der Grundlage einer von der Zentralbank ausgegebenen Lizenz berechtigt ist, Geld von juristischen und natürlichen Personen zu beschaffen und in ihrem Namen unter der Bedingung der  Rückzahlbarkeit, Entgeltlichkeit und Fristigkeit zu platzieren sowie andere Bankoperationen durchzuführen.
  • Empfängerbank: Bank, die gemäß den Bedingungen des Vertrages mit dem Überweiser und/oder der Anweisung des Empfängers das Geld annehmen muss, das zugunsten des Empfängers einlangt, und/oder andere von der Weisung oder dem Vertrag mit dem Überweiser vorgeschriebene Handlungen vornehmen muss.
  • Investmentbank: Bank, deren Haupttätigkeit die Gewährung von langfristigen Krediten oder die Platzierung von Wertpapieren ist.
  • Geschäftsbank: Bank, die sich im Wesentlichen mit der Beschaffung von Einlagen juristischer Personen sowie mit der Gewährung kurz- und mittelfristiger Kredite beschäftigt.
  • Korrespondenzbank: Banken, die auf der Grundlage einer Bankenvereinbarung gegenseitige Zahlungs- und Verrechnungsaufträge über dafür eröffnete Konten oder über Konten der Korrespondenzbanken bei einer dritten Bank durchführen.
  • Zwischenbank: Jede Bank, die an der Überweisung beteiligt und weder die Überweisungsbank noch die Empfängerbank ist.
  • Bankensystem: System verschiedener Banken, die in einem bestimmten Land tätig sind; Teil des Kreditsystems eines Staates.
  • Bankgeheimnis: Prinzip der Nichtoffenlegung von Informationen über den Stand von Kundenkonten und über durchgeführte Transaktionen.
  • Bankkonto: Ausdrucksweise von Vertragsbeziehungen zwischen der Bank und dem Kunden bezüglich der Annahme von Einlagen und der Durchführung von Banktransaktionen.

Bei der Wahl der Bank ist alles wichtig: Zuverlässigkeit, Erfahrung, die von der Bank gebotenen Möglichkeiten und Komfort.

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